Erläuterung zur Anwendung von Nagelplatten ohne aBG.

Wussten Sie, dass Sie die Nagelplatten entweder nach der Allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) oder nach der Leistungserklärung (DoP) in Pamir bemessen können?
Beide Bemessungsmethoden sind in Deutschland legitim und zulässig und entsprechen den aktuellen Regeln der Technik und Bemessungsnormen.

Stand 31.07.2023

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter Nagelplatten ohne aBG.